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Liefer- und Dienstleistungen

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Liefer- und Dienstleistungen

Liefer- und Dienstleistungen

Liefer- und Dienstleistungen im Facility Management unterliegen strengen rechtlichen und normativen Anforderungen. Die einschlägigen Grundlagen finden sich im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO), im Zivilrecht (BGB) sowie in Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards wie DIN EN ISO 9000 und DIN ISO 20400. Facility Manager benötigen eine systematische Dokumentation, um Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit im Beschaffungsprozess zu gewährleisten. Gleichzeitig sichern diese Dokumente die rechtliche Verbindlichkeit der Verträge und stellen eine revisionssichere Nachvollziehbarkeit aller Schritte – von der Ausschreibung über die Angebotsbewertung bis hin zur Vertragsabwicklung – sicher. Für Liefer‑ und Dienstleistungen im Facility Management sind zehn zentrale Dokumenttypen erforderlich: Angebote, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Kaufvertrag, Leistungsbeschreibung, Nachweise der technischen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Lasten‑ und Pflichtenheft, Vergabeunterlagen, Vergabevermerk/Zuschlagsmitteilung und schließlich der Liefer‑ oder Dienstleistungsvertrag. Diese Dokumente gewährleisten die Transparenz des Vergabeprozesses gemäß VgV, UVgO und GWB, sichern die rechtliche Verbindlichkeit nach BGB und unterstützen die Einhaltung von Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsstandards nach DIN EN ISO 9000 und ISO 20400. Für Facility Manager bilden sie die Grundlage für eine revisionssichere Nachweisführung, die Absicherung gegen Haftungsrisiken und die professionelle Steuerung von Lieferanten.

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Angebot für Lieferungen und Dienstleistungen

Zweck & Geltung 

Dokumentation der von Lieferanten abgegebenen Leistungs‑ und Preisvorschläge.

Relevante Normen

VgV; UVgO.

Schlüsselelemente

Preise; präzise Leistungsbeschreibung; Liefer‑ und Zahlungsbedingungen.

Verantwortlich  

Lieferanten und Bieter.

Praktische Nutzung

Grundlage für die Angebotsbewertung und die Vergabeentscheidung.

Erläuterung

Im Vergaberecht ist die Vergleichbarkeit von Angeboten essenziell. Die öffentlichen Auftraggeber müssen den Zuschlag gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen und dabei das beste Preis‑Leistungs‑Verhältnis berücksichtigen. Die eingereichten Angebote dokumentieren den Wettbewerb zwischen den Bietern und bilden die Basis für die Auswertung anhand der im Vergabeverfahren bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Die Angebote müssen die vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlangten Merkmale in vollem Umfang widerspiegeln; hierzu zählen insbesondere die Erfüllung der technischen Anforderungen, die Beachtung von Qualitätsstandards und Nachhaltigkeitskriterien sowie präzise Angaben zu Preisen und Lieferfristen.

Dokumentation des Vergabeverfahrens

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Dokumentation des Beschaffungsverfahrens

Zweck & Geltung 

Lückenlose Nachvollziehbarkeit des gesamten Vergabeprozesses.

Relevante Normen

VgV § 8 (Dokumentation und Vergabevermerk).

Schlüsselelemente

Verfahrensart, Bewertungsmatrix, Protokolle über Öffnungen, Verhandlungen und Begründungen für Auswahlentscheidungen.

Verantwortlich  

Auftraggeber.

Praktische Nutzung

Nachweis bei Prüfungen (Rechnungshöfe, Aufsichtsbehörden).

Erläuterung

Die VgV verpflichtet öffentliche Auftraggeber, das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss alle wesentlichen Entscheidungen und Begründungen auf jeder Stufe des Verfahrens enthalten, einschließlich der Kommunikation mit Unternehmen, der Vorbereitung der Vergabeunterlagen, der Öffnung der Angebote, der Verhandlungen und der Zuschlagserteilung. Darüber hinaus muss ein Vergabevermerk erstellt werden, der unter anderem die Namen der berücksichtigten und nicht berücksichtigten Bieter, die Gründe für ihre Auswahl oder Nichtberücksichtigung, Angaben zum erfolgreichen Bieter sowie die Gründe für die Wahl des Vergabeverfahrens enthält. Die vollständige Dokumentation schützt den Auftraggeber bei Vergabenachprüfungsverfahren und ist revisionssicher aufzubewahren; sie muss bis zum Ende der Vertragslaufzeit, mindestens jedoch drei Jahre, aufbewahrt werden.

Kaufvertrag

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Kaufvertrag

Zweck & Geltung 

Rechtliche Grundlage für den Austausch von Leistung und Gegenleistung; sichert die Lieferung der Ware und die Zahlung des Kaufpreises.

Relevante Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 433 BGB.

Schlüsselelemente

Vertragsparteien, Vertragsgegenstand (Liefer- und Leistungsumfang), Zahlungsbedingungen, Eigentumsübergang.

Verantwortlich  

Vertragspartner (Auftraggeber und Lieferant).

Praktische Nutzung

Rechtsdokument für Lieferung, Abwicklung und Gewährleistungsansprüche.

Erläuterung

Der Kaufvertrag ist in den §§ 433 ff. BGB geregelt. Gemäß § 433 Absatz 1 BGB verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache frei von Sach‑ und Rechtsmängeln zu verschaffen. Im Gegenzug ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Für Facility Manager bedeutet dies, dass der Kaufvertrag die rechtliche Grundlage bildet, um Lieferobjekte (z. B. Ausrüstung, Verbrauchsmaterialien) zu beschaffen und Ansprüche im Fall von Mängeln oder Lieferverzug durchzusetzen. Bei Vertragsgestaltung sind neben dem Kaufpreis auch Lieferzeit, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsübergang, Gefahrtragung und Mängelhaftung zu regeln.

Leistungsbeschreibung

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Leistungsbeschreibung

Zweck & Geltung 

Präzisierung der vom Auftraggeber geforderten Liefer‑ und Dienstleistungen; schafft eine einheitliche Grundlage für Angebote.

Relevante Normen

VgV § 31; GWB § 121 ff.; UVgO.

Schlüsselelemente

Leistungsumfang, Funktions‑/Leistungsanforderungen, Qualitätsstandards, Erfüllungsort und -zeit, technische Normen, Nachhaltigkeitskriterien.

Verantwortlich  

Auftraggeber.

Praktische Nutzung

Vergleichsmaßstab für eingehende Angebote und Basis für Vertragsabwicklung.

Erläuterung

Die Leistungsbeschreibung ist Kernstück der Vergabeunterlagen. § 31 VgV schreibt vor, dass sie so abgefasst sein muss, dass alle Unternehmen den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren haben und der nationale Beschaffungsmarkt nicht ungerechtfertigt beschränkt wird. In der Leistungsbeschreibung sind die Merkmale des Auftragsgegenstands entweder in Form von Leistungs‑ oder Funktionsanforderungen oder als Beschreibung der zu lösenden Aufgabe darzustellen. Diese Anforderungen müssen so genau gefasst sein, dass sie ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln und hinreichend vergleichbare Angebote erwarten lassen. Zudem kann die Leistungsbeschreibung auf technische Normen Bezug nehmen, etwa europäische und nationale Normen, wobei jede Bezugnahme mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen sein muss. Sie darf keine unverhältnismäßigen Verweise auf bestimmte Marken, Herkunft oder Verfahren enthalten. Die Leistungsbeschreibung kann auch Aspekte der Qualität, Innovation, sozialen und umweltbezogenen Kriterien sowie Rechte an geistigem Eigentum umfassen. Für Facility Manager ist eine präzise Leistungsbeschreibung entscheidend, damit alle Bieter die Leistung auf identischer Basis kalkulieren und spätere Leistungsabweichungen vermieden werden.

Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Eignungsnachweise – technische Leistungsfähigkeit

Zweck & Geltung 

Prüfung der fachlichen Eignung von Bietern; Sicherstellung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen technischen Mittel und Erfahrungen vorhanden sind.

Relevante Normen

VgV § 46; EU‑Richtlinie 2014/24/EU (in nationales Recht umgesetzt).

Schlüsselelemente

Referenzen über vergleichbare Liefer‑ und Dienstleistungsprojekte; Qualifikation des eingesetzten Personals; Angaben zur technischen Ausrüstung, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Umwelt‑ und Lieferkettenmanagement.

Verantwortlich  

Bieter.

Praktische Nutzung

Bewertungsgrundlage für die Eignungsprüfung des Auftraggebers.

Erläuterung

Der öffentliche Auftraggeber darf nur Bieter zur Angebotsabgabe auffordern, die ihre Eignung nachgewiesen haben. § 46 VgV beschreibt die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Auftraggeber kann Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen. Als Nachweise können insbesondere geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte wesentliche Liefer‑ oder Dienstleistungen, Angaben über technische Fachkräfte und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Nachweise der Umweltmanagementmaßnahmen verlangt werden. Außerdem können Angaben zum Lieferkettenmanagement, Muster oder Prüfzertifikate für zu liefernde Güter sowie Studien‑ und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte gefordert werden. Diese Nachweise schützen den Auftraggeber vor ungeeigneten Anbietern und ermöglichen ihm, nur solche Unternehmen zuzulassen, die den Auftrag fachgerecht ausführen können.

Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Eignungsnachweise – wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

Zweck & Geltung 

Sicherstellung, dass der Bieter wirtschaftlich tragfähig ist und die finanzielle Kapazität zur Erfüllung des Auftrags besitzt.

Relevante Normen

VgV § 45; EU‑Richtlinie 2014/24/EU.

Schlüsselelemente

Jahresabschlüsse, Bilanzen, Bankerklärungen, Nachweis einer Berufs‑ oder Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zum Umsatz.

Verantwortlich  

Bieter.

Praktische Nutzung

Absicherung des Auftraggebers gegen Ausfallrisiken und wirtschaftliche Instabilität.

Erläuterung

Gemäß § 45 VgV darf der öffentliche Auftraggeber Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit stellen, um sicherzustellen, dass Bieter über ausreichende Ressourcen für die Auftragsausführung verfügen. Er kann beispielsweise einen Mindestjahresumsatz verlangen, Informationen über die Bilanzen des Unternehmens oder den Nachweis einer Berufs‑ oder Betriebshaftpflichtversicherung. Als Belege kann der Auftraggeber Bankerklärungen, Nachweise über Versicherungen, Jahresabschlüsse oder eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Jahre fordern. Diese Unterlagen ermöglichen es dem Auftraggeber, die finanzielle Stabilität und Bonität der Bieter zu bewerten und Risiken wie Insolvenz oder mangelnde Liquidität frühzeitig zu erkennen. Ein Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswertes nur überschreiten, wenn aufgrund der Art des Auftrags besondere Risiken bestehen; diese Anforderung ist zu begründen.

Lasten‑ und Pflichtenhefte (Specifications)

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Spezifikation (Lasten‑/Pflichtenheft)

Zweck & Geltung 

Detaillierte Definition der Leistungsanforderungen einschließlich Qualität und Nachhaltigkeit; dient als Grundlage für Vertragserfüllung und Qualitätskontrolle.

Relevante Normen

DIN EN ISO 9000 ff.; DIN ISO 20400.

Schlüsselelemente

Qualitätsanforderungen, Prozessbeschreibungen, Nachhaltigkeitskriterien, Prüf‑ und Abnahmemethoden.

Verantwortlich  

Auftraggeber (Lastenheft) bzw. Bieter (Pflichtenheft).

Praktische Nutzung

Grundlage für Vertragsabwicklung, Qualitätsmanagement und Nachweisführung.

Erläuterung

Das Lastenheft definiert die Anforderungen des Auftraggebers, während das Pflichtenheft die Umsetzung durch den Auftragnehmer beschreibt. Qualitätsanforderungen beziehen sich auf die sieben Qualitätsmanagement‑Grundsätze der DIN EN ISO 9001. Die Norm fordert beispielsweise Kundenorientierung, Führung, Einbeziehung von Personen, prozessorientierten Ansatz, kontinuierliche Verbesserung, faktenbasierte Entscheidungsfindung und Beziehungsmanagement. Diese Grundsätze tragen dazu bei, Prozesse transparent zu gestalten, Kundenanforderungen zu erfüllen und Fehler zu vermeiden.

Im Bereich der nachhaltigen Beschaffung definiert ISO 20400 nachhaltige Beschaffung als „Beschaffung, die die bestmöglichen Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft über den gesamten Lebenszyklus hat“. Diese Leitlinie betont, dass ökologische, soziale und ökonomische Kriterien entlang der gesamten Lieferkette zu berücksichtigen sind. Für Facility Manager bedeutet dies, dass Nachhaltigkeitskriterien – etwa CO₂‑Emissionen, Ressourcenverbrauch oder soziale Standards in der Lieferkette – in den Spezifikationen festzulegen und als Bewertungskriterium zu verwenden sind. In Verbindung mit den Qualitätsmanagement‑Grundsätzen entstehen so transparente und nachvollziehbare Anforderungskataloge, die als Grundlage für die Vertragsabwicklung und Qualitätskontrolle dienen.

Vergabeunterlagen (Tender Documents)

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Ausschreibungs‑ und Vergabeunterlagen

Zweck & Geltung 

Bereitstellung der formalen Unterlagen für die Bieter, damit diese ordnungsgemäß und fristgerecht Angebote einreichen können.

Relevante Normen

UVgO; VgV; GWB.

Schlüsselelemente

Teilnahme‑ und Bewerbungsbedingungen, Formulare für Teilnahmeanträge und Angebote, Bewertungsmatrix, Vertragsmuster.

Verantwortlich  

Auftraggeber.

Praktische Nutzung

Basis für die Angebotsabgabe und rechtliche Gleichbehandlung aller Bieter.

Erläuterung

Die Vergabeunterlagen stellen sicher, dass alle interessierten Unternehmen die gleichen Informationen erhalten. Sie enthalten neben der Leistungsbeschreibung die Teilnahmebedingungen, Hinweise zu Eignungsnachweisen, Formblätter für Angebote und Teilnahmeanträge sowie die Bewertungsmatrix, anhand derer der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Nach § 58 VgV erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand des besten Preis‑Leistungs‑Verhältnisses; neben dem Preis können qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen anzugeben. Vollständige Vergabeunterlagen sind somit Voraussetzung für Transparenz und Gleichbehandlung.

Vergabevermerk / Zuschlagsmitteilung (Award Notice)

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Zuschlagsmitteilung / Vergabevermerk

Zweck & Geltung 

Dokumentation des Zuschlags an den erfolgreichen Bieter und Begründung der Entscheidung.

Relevante Normen

VgV § 8; UVgO.

Schlüsselelemente

Begründung der Auswahl, Datum des Zuschlags, beteiligte Parteien, Angaben zu nicht berücksichtigten Angeboten und Gründen für deren Ablehnung.

Verantwortlich  

Auftraggeber.

Praktische Nutzung

Rechtssicherer Nachweis des Vertragsabschlusses und Schutz vor Nachprüfungsverfahren.

Erläuterung

Der Vergabevermerk ist Teil der Dokumentation und enthält sämtliche wesentlichen Informationen zur Zuschlagserteilung. Er muss unter anderem den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, den Gegenstand und Wert des Auftrags, die Namen der berücksichtigten Bieter und die Gründe für ihre Auswahl sowie die Namen und Gründe für die Nichtberücksichtigung anderer Bieter enthalten. Ferner sind die Gründe für die Ablehnung ungewöhnlich niedriger Angebote, die Namen des erfolgreichen Bieters sowie Angaben zu eventuellen Unterauftragnehmern zu dokumentieren. Der Vergabevermerk ist zusammen mit der vollständigen Dokumentation mindestens drei Jahre aufzubewahren. Mit der Zuschlagsmitteilung endet das Vergabeverfahren; sie dokumentiert den rechtlichen Abschluss des Vertrages und ist Grundlage für etwaige Rechtsmittel.

Vertrag (Rahmen‑ oder Einzelvertrag)

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 Inhalt 

Dokumenttitel   

Liefer‑ oder Dienstleistungsvertrag

Zweck & Geltung 

Verbindliche Regelung von Leistung, Preis, Qualität, Gewährleistung und Haftung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Relevante Normen

BGB § 433 (für Kaufverträge), § 611 (für Dienstverträge); DIN EN ISO 9000.

Schlüsselelemente

Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Vertragsdauer, Preis und Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungs‑ und Haftungsregelungen, Kündigungs‑ und Verlängerungsoptionen.

Verantwortlich  

Auftraggeber und Auftragnehmer.

Praktische Nutzung

Rechtliche Grundlage für die Ausführung der Leistungen, die Abrechnung sowie das Mängelmanagement.

Erläuterung

Der Liefer‑ oder Dienstleistungsvertrag fasst alle wesentlichen Verpflichtungen der Parteien rechtsverbindlich zusammen. Für den Kaufvertrag regelt § 433 BGB die wechselseitigen Hauptpflichten: Der Verkäufer muss dem Käufer die Sache frei von Sach‑ und Rechtsmängeln übergeben und das Eigentum verschaffen, während der Käufer den Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen hat. Der Dienstvertrag hingegen verpflichtet den Dienstverpflichteten zur Erbringung der versprochenen Dienste und den Dienstberechtigten zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Neben den gesetzlichen Regelungen müssen Verträge im Facility Management auch Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsanforderungen berücksichtigen. Durch Aufnahme von Service‑Level‑Agreements (SLA) können Leistungskennzahlen, Reaktionszeiten und Qualitätsstandards verbindlich festgelegt werden. Zudem können Bestimmungen zur Einhaltung von Umwelt‑ und Sozialstandards sowie Regelungen zur kontinuierlichen Verbesserung (aus DIN EN ISO 9001) und nachhaltigen Beschaffung (ISO 20400) integriert werden. Rahmenverträge bieten dabei den Vorteil, wiederkehrende Liefer‑ oder Dienstleistungsbedarfe effizient zu bündeln, während Einzelverträge für spezifische Projekte verwendet werden.