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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Externe Einsatzmodelle vor der Beauftragung prüfen

Facility Management: Startseite » Einkaufsorganisation » Einkaufsrichtlinie » Externe Einsatzmodelle prüfen

Mit der vorgesehenen Zusammenarbeit beginnen

Die richtige Vertragsform lässt sich nicht allein aus dem gewünschten Einkaufskanal ableiten. Wir beschreiben zuerst, wer die Arbeit organisiert, welche Weisungen vorgesehen sind, wie eng die Person in Abläufe eingebunden wird und welche Leistung sie schuldet. Ebenso werden Vertragsparteien, Vermittler und etwaige Unterauftragnehmer sichtbar gemacht. Bei einer Dreieckskonstellation reicht die Betrachtung nur einer Vertragsbeziehung nicht aus. § 611a BGB stellt für den Arbeitsvertrag auf die tatsächliche Gesamtgestaltung und persönliche Abhängigkeit ab. Stimmen Vertragsbezeichnung und Durchführung nicht überein, ist die Bezeichnung nicht ausschlaggebend. Ein eigenes Briefpapier, ein hoher Tagessatz oder weitere Auftraggeber ersetzen deshalb keine fallbezogene Prüfung. Fachliche Projektkoordination und Standortschutz werden dabei von der konkreten persönlichen Steuerung der Arbeitsleistung unterschieden.

Vertragsform und Einsatzpraxis aufeinander abstimmen

Die Modelle ohne pauschale Freigabevermutung trennen

Bei einer selbstständig erbrachten Dienstleistung wird eine vereinbarte Tätigkeit, bei einer Werkleistung ein bestimmter Erfolg geschuldet. Daraus folgt noch keine abschließende Aussage zum sozialversicherungsrechtlichen Status einer eingesetzten Person. Maßgeblich bleiben Auftrag und tatsächliche Durchführung. Die Unterscheidung von Dienst- und Werkvertrag und die Prüfung auf abhängige Beschäftigung beantworten unterschiedliche Fragen.

Arbeitnehmerüberlassung liegt nach § 1 AÜG insbesondere bei Überlassung von Arbeitnehmern vor, die in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und dessen Weisungen unterliegen. Grundsätzlich sind Erlaubnis, vorherige Kennzeichnung und Konkretisierung erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen werden nicht pauschal unterstellt. Die Anforderungen werden vor dem Einsatz mit Einkauf, Personalbereich und geeigneter Rechtsberatung geklärt.

Modell

Zentrale Prüffrage

Beschaffungsseitiger Nachweis

Selbstständige Dienstleistung

Wie werden Tätigkeit und Zusammenarbeit tatsächlich gestaltet?

Geprüfter Auftrag und passende Durchführung

Werkleistung

Welcher überprüfbare Erfolg ist vereinbart?

Erfolg, Prüfkriterien und passende Abnahmeregelung

Befristete Beschäftigung

Soll die Person eingegliedert eine interne Funktion ausüben?

Personalprozess und geprüfte arbeitsvertragliche Grundlage

Arbeitnehmerüberlassung

Wer ist Arbeitgeber, wer steuert den Einsatz?

Erforderliche Erlaubnis, Kennzeichnung und Personenzuordnung

Interim-Mandat

Welche dieser Formen entspricht der tatsächlichen Führungstätigkeit?

Mandat, Befugnisse und dazu passende Einsatzform

Statusfragen vor dem Start belastbar klären

Bei Unsicherheit wird geprüft, ob ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV eingeleitet wird. Es beurteilt den Erwerbsstatus im konkreten Auftragsverhältnis. Unverbindliche Selbstchecks ersetzen diese Entscheidung nicht. Auch eine frühere Bewertung lässt sich nicht ohne Prüfung auf einen anderen Auftrag oder eine veränderte tatsächliche Tätigkeit übertragen.

Bei erlaubnispflichtiger Überlassung werden unter anderem die erforderliche Erlaubnis, Zuordnung der Person, Einsatzdauer und anwendbare Gleichstellungsanforderungen überprüft. Die grundsätzlich geltende Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 aufeinanderfolgende Monate; mögliche tarifliche Abweichungen und die Anrechnung früherer Einsätze erfordern eine gesonderte Prüfung. Personalbezogene Fristen werden nicht allein über wechselnde Bestellnummern gesteuert.

Beteiligung und Betriebszugang rechtzeitig organisieren

Der Personalbereich prüft die erforderliche Beteiligung der Beschäftigtenvertretung. § 99 BetrVG enthält unter seinen Voraussetzungen Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen; ein Einkaufsauftrag ersetzt diese Beteiligung nicht. Welche Rechte im konkreten Modell greifen, wird anhand der tatsächlichen Eingliederung und Maßnahme beurteilt. Ebenso werden Qualifikation, Vertraulichkeit, Datenschutz und Standortanforderungen passend zum Auftrag berücksichtigt.

Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen bleiben unabhängig von der Vertragsbezeichnung notwendig. Gleichzeitig gestalten wir Kommunikations- und Steuerungswege so, dass der freigegebene Einsatz tatsächlich umgesetzt wird. Ein allein als selbstständiges Arbeitspaket vereinbarter Auftrag wird nicht im Tagesgeschäft ohne erneute Prüfung in die vollständig eingegliederte Vertretung einer internen Stelle umgewandelt. Änderungen werden an Auftraggeber, Personalbereich und Einkauf zurückgespielt.

Die Durchführung prüfen und Veränderungen neu bewerten

Eine Freigabe vor dem Start reicht nicht aus, wenn sich Rolle, Arbeitsorganisation oder Dauer später wesentlich verändern. Deshalb werden tatsächliche Aufgaben, Steuerung, Umfang und beteiligte Unternehmen in angemessenen Abständen mit dem vereinbarten Modell abgeglichen. Dies ist besonders bei Verlängerungen, Rollenwechseln und dem Austausch von Personen relevant.

Wir dokumentieren den gewählten Beschaffungsweg, die fachlich und rechtlich geprüften Annahmen sowie die dafür verantwortlichen Stellen. Ergibt sich ein anderes Einsatzbild, wird das Modell angepasst oder der Einsatz bis zur Klärung entsprechend begrenzt. Ziel ist eine passende und tatsächlich gelebte Beschäftigungs- oder Leistungsform, nicht die formale Absicherung eines gewünschten Etiketts. Die konkrete rechtliche Bewertung bleibt eine Einzelfallaufgabe.