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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Interim-Management mit klarem Führungsmandat beauftragen

Facility Management: Startseite » Strategie » Externe Unterstützung » Interim-Management beauftragen

Den Führungsbedarf von einem Beratungsbedarf unterscheiden

Interim-Management wird benötigt, wenn eine Funktion zeitweise geführt, eine Veränderung umgesetzt oder eine kritische Situation über einen begrenzten Zeitraum verantwortet werden soll. Der Einkauf klärt deshalb zunächst, welche Entscheidungen fehlen und welche betriebliche Wirkung der Einsatz erzielen soll. Ein Berater kann eine Lösung vorbereiten; ein Führungsmandat muss darüber hinaus festlegen, wer innerhalb welcher Grenzen verbindlich handelt. Typische Anlässe sind die Vakanz einer FM-Leitung, eine bevorstehende Standortübergabe oder die Stabilisierung einer überlasteten Betreiberorganisation. Der Auftrag benennt den Ausgangszustand, vorrangige Aufgaben und ein konkretes Endbild. Dazu gehört auch die Frage, welche interne Führung weiter zuständig bleibt. Eine parallele, informelle Schattenhierarchie erschwert Entscheidungen und entlastet die Stammorganisation nicht.

Interim Management für zeitlich begrenzte Führungsaufgaben

Befugnisse, Grenzen und Einsatzform zusammen festlegen

Das Mandat beschreibt fachliche Leitung, Budgetverantwortung, Kommunikation, gegebenenfalls Personalbefugnisse und die Vertretung gegenüber Dienstleistern. Erforderliche Vollmachten und Zeichnungsrechte werden gesondert erteilt und nachvollziehbar bekannt gemacht. Entscheidungen über größere Investitionen, neue Vertragsbindungen oder organisatorische Grundsatzfragen können ausdrücklich beim Auftraggeber verbleiben. Ein Titel oder eine E-Mail-Signatur schafft diese Abgrenzung nicht.

Zugleich wird geprüft, in welcher rechtlichen Form die tatsächliche Tätigkeit erfolgt. Eine eigenständige Managementleistung, eine befristete Beschäftigung und eine Arbeitnehmerüberlassung sind nicht austauschbar. Gerade intensive Eingliederung und persönliche Weisungsabhängigkeit verlangen eine sorgfältige Prüfung; die Bezeichnung „Interim-Manager“ entscheidet den Status nicht. Mandat und gelebter Einsatz müssen zusammenpassen.

Mandatsbereich

Ausdrücklich zu regeln

Interne Absicherung

Fachliche Führung

Aufgaben, Weisungs- und Entscheidungsrahmen

Benannter Auftraggeber und Eskalationsweg

Budget und Verträge

Betragsgrenzen und Zeichnungsrechte

Gesonderte Freigaben für vorbehaltene Geschäfte

Personal

Befugnisse und Zusammenarbeit mit HR

Geprüfte Einsatzform und Beteiligungsrechte

Betreiberorganisation

Konkrete Aufgaben, Nachweise und Grenzen

Keine pauschale Übertragung durch Funktionstitel

Mandatsende

Nachfolge, Übergabe und Widerruf von Rechten

Abschlussbewertung durch den Auftraggeber

Nachgewiesene Handlungsfähigkeit statt bloßer Verfügbarkeit bewerten

Wir prüfen Führungserfahrung in vergleichbaren FM-Strukturen, Verständnis des Kerngeschäfts, kaufmännische Urteilskraft und den Umgang mit Betreiber- und Schnittstellenrisiken. Die Person muss Entscheidungen begründen, Fachleute einbeziehen und Grenzen des eigenen Mandats erkennen. Ein strukturiertes Gespräch zu einer typischen Standortlage zeigt mehr als eine lange Aufzählung früherer Funktionsbezeichnungen.

Die Auswahl berücksichtigt außerdem Akzeptanz bei den relevanten Beteiligten, mögliche Interessenkonflikte, Verfügbarkeit im benötigten Umfang und einen realistischen Ersatzweg. Bei personenbezogener Expertise lässt sich Ausfall nicht allein durch den Hinweis auf einen großen Anbieterpool absichern. Ein Ersatzprofil und der dafür erforderliche Übergabeaufwand werden bereits vor der Beauftragung geklärt.

Die erste Arbeitsphase auf Stabilität und Transparenz ausrichten

In der Startphase stehen dringende Risiken, fällige Entscheidungen, laufende Verpflichtungen und die Erreichbarkeit der Verantwortlichen im Vordergrund. Der Interim-Manager übernimmt einen nachvollziehbaren Status und legt mit dem Auftraggeber die ersten Prioritäten fest. Ein regelmäßiger, kurzer Bericht zeigt Entscheidungen, Abweichungen, Kostenbindung und anstehende Unterstützung. Der Bericht ersetzt nicht die erforderlichen betrieblichen Nachweise.

Der interne Auftraggeber bleibt für die Bewertung des Mandats zuständig und behält einen unabhängigen Eskalationszugang. Der Interim-Manager genehmigt weder die eigene Honorarrechnung noch die Verlängerung seines Vertrags. Erfolgsmaßstäbe werden auf beeinflussbare Leistungen bezogen: beispielsweise ein funktionsfähiger Steuerungsrhythmus, geklärte Verantwortlichkeiten oder eine geordnete Übergabe. Eine unrealistische Garantie für sämtliche Standortergebnisse ist ungeeignet.

Das Mandatsende als Teil des Auftrags gestalten

Bereits bei der Bestellung werden Endtermin, Verlängerungsentscheidung und Übergabeempfänger bestimmt. Die Nachfolgeplanung läuft parallel zum Mandat. Der Interim-Manager hinterlässt einen belastbaren Status der Verpflichtungen, offenen Risiken, Entscheidungen und wichtigsten Kontakte. Die übernehmende Rolle erprobt zentrale Abläufe, bevor der bisherige Mandatsträger ausscheidet.

Zum Abschluss werden Vollmachten, Zeichnungsrechte, System- und Standortzugänge gezielt angepasst oder beendet. Verbleibende Rückfragen erhalten eine klar begrenzte Anschlussregelung. Eine Verlängerung basiert auf einem erneuten Bedarf und einer aktualisierten Statusprüfung, nicht auf stillschweigender Gewöhnung. Damit bleibt Interim-Management eine zeitlich begrenzte Stärkung der Organisation statt einer ungeprüften Dauerlösung.